CuePutz – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Fassung vom November 2026
Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, wie Lumen Emotive die Daten verarbeitet, die Kunden in CuePutz eingeben. Er gilt mit der Registrierung als vereinbart; Name und Anschrift des Kunden ergeben sich aus der Registrierung.
§ 1 Parteien und Gegenstand
Zwischen dem Kunden (Firma laut Registrierung) ("Verantwortlicher") und Takudzwa Gilbert Musesani, Lumen Emotive, Frauenstraße 33, 89073 Ulm ("Auftragsverarbeiter").
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software CuePutz bereit (Vertrag: AGB von CuePutz in der jeweils vereinbarten Fassung, "Hauptvertrag"). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Dieser Vertrag gilt für alle diese Verarbeitungen und geht bei Widersprüchen dem Hauptvertrag vor.
Der Vertrag kommt mit dem Abschluss des Hauptvertrags zustande, auch durch Bestätigung im Registrierungsprozess oder per E-Mail.
§ 2 Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
Zweck: Planung, Zuweisung, Durchführung und Prüfung von Reinigungen zwischen Gästeaufenthalten in Ferienwohnungen des Verantwortlichen.
Art: Speichern, Anzeigen, Übermitteln (Benachrichtigungen, E-Mails), Abgleich mit Buchungskalendern (iCal), Löschen.
| Betroffene | Datenarten |
|---|---|
| Reinigungskräfte und Mitarbeitende des Verantwortlichen | Name, E-Mail, Telefon (freiwillig), Sprache, Rolle, Anmeldedaten, zugewiesene Reinigungen, Zeitpunkte von Start und Abschluss, abgehakte Checklistenpunkte, Fotos der Wohnung, gemeldete Schäden, Zugriffe auf Türcodes (Protokoll), Geräte für Push-Benachrichtigungen, Fehlerberichte der App |
| Gäste des Verantwortlichen | Aufenthaltszeiträume und Buchungstitel aus den Kalendern (Airbnb, Booking.com); keine Namen oder Kontaktdaten, soweit die Kalender diese nicht selbst enthalten |
| Ansprechpartner des Verantwortlichen | Name, E-Mail, Telefon |
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO werden nicht verarbeitet. Die Fotos sollen nur die Wohnung zeigen; der Verantwortliche weist seine Reinigungskräfte darauf hin.
Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrags. Abschlussfotos werden nach der vom Verantwortlichen eingestellten Frist automatisch gelöscht (Standard 90 Tage nach Freigabe der Reinigung).
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter:
- verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (§ 4), auch bei Übermittlungen in Drittländer, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet; dann informiert er den Verantwortlichen vorher, soweit erlaubt;
- nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder das Trainieren von KI-Modellen;
- verpflichtet alle Personen mit Zugriff zur Vertraulichkeit;
- trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anlage, § 6) und hält sie aktuell;
- setzt Unterauftragsverarbeiter nur nach § 5 ein;
- unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.) und bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO;
- löscht oder gibt die Daten nach Vertragsende zurück (§ 7);
- stellt alle Informationen bereit, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Kontrollen (§ 7).
Der Auftragsverarbeiter hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da er dazu nicht verpflichtet ist. Ansprechpartner für Datenschutz: info@cueputz.de.
§ 4 Weisungen, Pflichten des Verantwortlichen, Datenpannen
Weisungen: Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, dem Hauptvertrag und der Nutzung der Software (z. B. Anlegen, Ändern oder Löschen von Daten). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an info@cueputz.de. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, sagt er das unverzüglich und darf sie bis zur Klärung aussetzen.
Verantwortlicher: Er ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere dafür, seine Reinigungskräfte über die Verarbeitung zu informieren (Art. 13 DSGVO). CuePutz stellt dazu einen Datenschutzhinweis in der App bereit, den der Verantwortliche nutzen kann.
Datenpannen: Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes der Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt. Er ergreift sofort Maßnahmen, um den Schaden zu begrenzen.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu:
| Dienstleister | Leistung | Daten | Ort | Grundlage für Drittland |
|---|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher (Fotos), Serverfunktionen | alle Daten nach § 2 | Server in Frankfurt (EU) | EU-Standardvertragsklauseln (DPA von Supabase) |
| Netlify, Inc. | Auslieferung der App (Webseite) | IP-Adressen, technische Zugriffsdaten | USA / weltweites CDN | EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln |
| Plus Five Five, Inc. ("Resend") | Versand von Einladungs- und Anmelde-E-Mails | Name, E-Mail-Adresse | USA | Standardvertragsklauseln |
| GitHub, Inc. | Ablage der wöchentlichen, verschlüsselten Datenbank-Sicherungen | alle Daten nach § 2 außer Fotos, nur verschlüsselt (GitHub kann sie nicht lesen) | USA | EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln |
| Heinlein Hosting GmbH (mailbox.org), Berlin | E-Mail-Postfach für Support-Anfragen | Inhalte von E-Mails des Verantwortlichen | Deutschland | – |
Push-Benachrichtigungen laufen über den Push-Dienst des jeweiligen Geräts (Apple, Google, Mozilla). Die Inhalte sind Ende-zu-Ende verschlüsselt; diese Dienste sehen nur die Geräteadresse.
Änderungen: Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, darf er den Hauptvertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dasselbe Schutzniveau.
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage)
| Bereich | Maßnahme in CuePutz |
|---|---|
| Trennung der Kunden | Jeder Datensatz gehört genau einer Firma; die Datenbank lässt nur Zugriffe auf Daten der eigenen Firma zu (Row Level Security). Automatische Tests prüfen das bei jeder Änderung (125 Prüfungen). |
| Zugangskontrolle | Anmeldung mit persönlichem Konto; Konten mit Verwaltungsrechten nur mit Zwei-Faktor-Anmeldung; Passwörter mindestens 10 Zeichen, bekannte gehackte Passwörter werden abgelehnt. |
| Zugriffskontrolle | Rollen: Reinigungskräfte sehen nur ihre eigenen Reinigungen; Türcodes nur am Tag der Reinigung, jeder Abruf wird protokolliert. Der Betreiber der Plattform sieht keine Kundendaten in der App. |
| Verschlüsselung | Alle Verbindungen über HTTPS/TLS; Kalender-Links verschlüsselt gespeichert (Vault); Push-Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt. |
| Verfügbarkeit | Wöchentliche, verschlüsselte Sicherung der Datenbank, 90 Tage aufbewahrt; der Schlüssel liegt nur beim Anbieter, nicht bei GitHub. Zusätzlich eine Sicherung vor jeder Änderung der Datenbankstruktur. |
| Datensparsamkeit | Fotos nach der vom Kunden gewählten Frist automatisch gelöscht; Fehlerberichte nach 90 Tagen; Registrierungsanfragen nach 180 Tagen. |
| Belastbarkeit | Begrenzung von Anfragen (z. B. Registrierungen pro Stunde); Fehlerberichte mit Benachrichtigung. |
| Organisation | Zugang zu Server-Zugangsdaten nur durch den Inhaber; Verpflichtung auf Vertraulichkeit für künftige Mitarbeitende. |
§ 7 Kontrollen, Löschung, Haftung, Schluss
Kontrollen: Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags prüfen, vorrangig durch Auskünfte und Unterlagen. Vor-Ort-Prüfungen nach Anmeldung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf, während der Geschäftszeiten, höchstens einmal pro Jahr, außer bei konkretem Anlass. Jede Seite trägt ihre eigenen Kosten der Prüfung.
Löschung und Rückgabe: Nach Vertragsende stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten bereit (CSV/JSON, Fotos als Dateien). Danach löscht er alle Daten, spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Sicherungskopien werden mit ihrem regulären Ablauf gelöscht, spätestens nach 90 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. Rechnungen) bleiben unberührt.
Haftung: Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags.
Schluss: Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Ulm, soweit gesetzlich zulässig.